Gaststättenrecht

Für Clubbetreiber aus Stuttgart habe ich die von der Stadt Stuttgart wieder eingeführte Sperrstunde im Bereich Eberhardstraße in Stuttgart-Mitte gerichtlich kippen lassen.

Die Stadt Stuttgart hatte wegen Anwohnerbeschwerden im Bereich der Eberhardstraße und dem Josef-Hirn-Platz in Stuttgart-Mitte die „Sperrstunde“ wieder eingeführt. Der hiergegen von mir für einen betroffenen Gaststättenbetreiber eingelegte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Erfolg. Der abweisende Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 02.10.2018, 4 K 8468/18 wurde vom Verwaltungsgerichtshof geändert und der Stadt Stuttgart aufgegeben, dem betroffenen Gaststättenbetreiber für dessen Gaststätte die beantragte Sperrzeitverkürzung zu erteilen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2018, 6 S 2448/18).

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