Genehmigungen

Ich berate entsprechend der Zielsetzung der Mandanten vor den Behörden und Gerichten. Dabei erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit Sachverständigen (Planern, Ingenieuren) verschiedener Disziplinen. So erfolgt beispielsweise im Öffentlichen Baurecht die Vertretung durch mich im Antragsverfahren zur Errichtung baulicher Anlagen von der ersten Beratung bis zur bestandskräftigen Entscheidung, wobei ein Bauvorhaben ggf. auch vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen ist.

Beispiel 1

Ein begehrtes Wohnbauvorhaben konnte ich gegen den Widerstand der Genehmigungsbehörde bei Gericht durchsetzen, da die Verwaltungsgerichte bestätigten, dass die Festsetzungen des Bebauungsplane, die zum Bauverbot führten, inzwischen funktionslos geworden und damit nicht mehr anwendbar sind (vgl. die stattgebenden Entscheidungen des VG Stuttgart vom 15.12.2002, Az: 11 K 5112/02, bestätigt durch den VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 8 S 743/04).

Auch konnte ich ein Bauvorhaben der Mandantin zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern für 21 Wohnungen gegen den Nachbarwiderstand beim Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren ermöglichen (Beschluss vom 21.02.2022, 6 K 5489/21).

Beispiel 2

Für ein von mir vertretenes Unternehmen konnte ich gegen den kommunalen Widerstand vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein stattgebendes Urteil für den begehrten Quarzsandabbau nach Bergrecht erwirken (Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes) (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 06.05.2009, 1 K 821/07).

Beispiel 3

Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen konnte ich zudem für eine weitere Mandantin die Erteilung der von der Mandantin begehrten bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenkiesabbau erwirken (Vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, 12.07.2005, 6 K 2507/07).

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